Die Ombudsleute
Wer entscheidet über Ihren Schlichtungsantrag?
Die Schlichtung erfolgt durch unsere Ombudspersonen, unsere Schlichterinnen und Schlichter.
Sie nehmen sich Ihres Anliegens mit großer Sorgfalt an und helfen dabei, in einem fairen und neutralen Verfahren eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Die Ombudspersonen handeln unabhängig, sind an keine Weisungen gebunden und werden jeweils für die Dauer von drei Jahren bestellt. Das Bundesamt für Justiz und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sind bei ihrer Bestellung eingebunden. Eine Wiederbestellung nach drei Jahren ist möglich.
Zu Ombudspersonen des Bankenverbandes sind derzeit berufen:
Eckhard Bickel
Prof. Dr. Tim Florstedt
Lilly Fritz
Matthias Ruderisch
Dr. Bernhard Seyderhelm