Detlef E. Stark
Ombudsmann seit 2024
„Das Schlichtungsverfahren bietet einen einfachen und kostengünstigen Weg, um in Streitigkeiten zwischen Kunden und der Bank einen gerechten Ausgleich zu erzielen.“
Detlef E. Stark
Kurzvita
1982
Erstes Juristisches Staatsexamen (Hessen)
1985
Zweites Juristisches Staatsexamen (Hessen)
1986 bis 1989
Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus und dem Landgericht Frankfurt am Main, Zivil- und Strafsachen
1989 bis 1992
Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivilsachen
1992 bis 1993
Referatsleiter im Bereich Familienrecht, Zivilprozessrecht einschließlich Zwangsvollstreckung und Kostenrecht im Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin
1993 bis 1995
Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivil- und Familiensachen
1995 bis 1996
Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 3. Zivilsenat
1996 bis 2000
Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivil- und Familiensachen
2000 bis 2017
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main, dort Vorsitzender der 1. und der 19. Zivilkammer, zuständig u. a. für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, sowie der 4. und der 16. Kammer für Handelssachen, zuständig u. a. für Verfahren nach dem Aktiengesetz
2017 bis 2022
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dort Vorsitzender des 24. Zivilsenats mit dem Sitz in Darmstadt, zuständig u. a. für alle Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften aus dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt