Schlichtungsantrag stellen
So stellen Sie einen Schlichtungsantrag:
Damit wir Ihr Anliegen zügig bearbeiten können, bereiten Sie Ihren Antrag bitte gut vor:
- Antrag formulieren / Formular ausfüllen
Bitte schreiben Sie, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen möchten.
Fügen Sie auch die Erklärung hinzu, die unsere Verfahrensregeln verlangen.
Am besten benutzen Sie unser Formular „Schlichtungsantrag mit Versicherungsformular“. Dort werden alle wichtigen Angaben abgefragt.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Unterlagen beifügen
Wir kennen die Vorgeschichte zu Ihrer Geschäftsverbindung mit der Bank nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Prüfung des Falls notwendig sind.
Dies können zum Beispiel sein:- Konto- oder Depotauszüge
- Darlehensvertrag
- Schriftwechsel mit Ihrer Bank
- Datenschutz beachten
Alle Unterlagen, die Sie uns zusenden, werden an die Bank weitergeleitet. Bitte übermitteln Sie nur Ihre eigenen Daten, die für den Antrag erforderlich sind. Falls Ihre Unterlagen Informationen zu anderen Personen enthalten (z.B. Namen), die nichts mit Ihrem Schlichtungsantrag zu tun haben, schwärzen Sie diese bitte. Dies ist wichtig, damit es nicht zu datenschutzrechtlichen Problemen oder Verstößen kommt.
So senden Sie uns Ihren Schlichtungsantrag:
per E-Mail
Senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen an schlichtung@bdb.de
Wichtiger Hinweis
- Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Kommunikation zwischen Antragsteller und Bankenverband unverschlüsselt erfolgt (keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung). Es wird der datenschutzrechtliche Standard der Transportverschlüsselung verwendet.
- Wenn Sie uns Ihre Postanschrift mitteilen, senden wir Ihnen unsere Antwort gerne per Brief.
per Post
Senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen an
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Wichtiger Hinweis
- Bitte senden Sie uns nur Kopien Ihrer Unterlagen. Originale sollten Sie behalten.
- Bitte heften oder klammern Sie Ihre Unterlagen nicht. So können wir sie besser digital verarbeiten.
- Falls Sie uns dennoch Originaldokumente zusenden, beachten Sie bitte, dass die Schlichtungsstelle und der Bankenverband dann keine Haftung für den fahrlässigen Verlust, die Beschädigung oder den Untergang des originalen Dokuments übernehmen.