Portrait
Prof. Dr. Tim Florstedt
Ombudsmann seit 2023
„Das Schlichtungsverfahren ist eine außergerichtliche Kontrollinstanz mit bemerkenswerten Vorteilen für Bankkunden: Eine kostspielige und risikoreiche Zivilrechtsklage gegen die eigene Bank als erfahrenere und letztlich überlegene Prozessgegnerin kann entbehrlich werden. Die unbürokratische und schnelle Schlichtung bleibt auch den Angeboten von Legal Tech überlegen, die bisher auf eher stereotype, einfache Fälle begrenzt sind; kundenfreundliche Musterklagen in Banksachen sind oft langjährig. Der tiefere Sinn der privaten – kostenfreien – Vorfeldkontrolle liegt darin, das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde aufrechterhalten zu können. Ermöglicht wird dies durch das sorgfältige und verantwortungsbewusste Vorgehen der Schlichter, die in völliger Unabhängigkeit und bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für die teilnehmenden Banken verbindlich entscheiden. Der Bankkunde sollte daher im Streitfall stets den vorgerichtlichen Einigungsversuch bzw. die rasche Durchsetzung seiner Rechte in Betracht ziehen.“
Prof. Dr. Tim Florstedt
Kurzvita
1999
Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Schleswig
2000 - 2002
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Karsten Schmidt
2002
Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Koblenz
2003 - 2004
Associate bei einer internationalen Großkanzlei
2004 bis 2013
Wissenschaftlicher Assistent am Institute for Law and Finance der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt bei Prof. Dr. Theodor Baums
2005
Promotion bei Prof. Dr. Karsten Schmidt
2013
Habilitation bei Prof. Dr. Theodor Baums
seit 2013
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht an der EBS Law School