Portrait

Prof. Dr. Tim Florstedt

Ombudsmann seit 2023

Portrait Prof. Dr. Tim Florstedt

„Das Schlichtungsverfahren ist eine außergerichtliche Kontrollinstanz mit bemerkenswerten Vorteilen für Bankkunden: Eine kostspielige und risikoreiche Zivilrechtsklage gegen die eigene Bank als erfahrenere und letztlich überlegene Prozessgegnerin kann entbehrlich werden. Die unbürokratische und schnelle Schlichtung bleibt auch den Angeboten von Legal Tech überlegen, die bisher auf eher stereotype, einfache Fälle begrenzt sind; kundenfreundliche Musterklagen in Banksachen sind oft langjährig. Der tiefere Sinn der privaten – kostenfreien – Vorfeldkontrolle liegt darin, das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde aufrechterhalten zu können. Ermöglicht wird dies durch das sorgfältige und verantwortungsbewusste Vorgehen der Schlichter, die in völliger Unabhängigkeit und bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für die teilnehmenden Banken verbindlich entscheiden. Der Bankkunde sollte daher im Streitfall stets den vorgerichtlichen Einigungsversuch bzw. die rasche Durchsetzung seiner Rechte in Betracht ziehen.“

Prof. Dr. Tim Florstedt

Kurzvita

1999

Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Schleswig

2000 - 2002

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Karsten Schmidt

2002

Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Koblenz

2003 - 2004

Associate bei einer internationalen Großkanzlei

2004 bis 2013

Wissenschaftlicher Assistent am Institute for Law and Finance der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt bei Prof. Dr. Theodor Baums

2005

Promotion bei Prof. Dr. Karsten Schmidt

2013

Habilitation bei Prof. Dr. Theodor Baums

seit 2013

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht an der EBS Law School