Portrait

Dr. Bernhard Seyderhelm

Ombudsmann seit 2022

Portrait Dr. Bernhard Seyderhelm

„Mit dem Schlichtungsverfahren wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein schnelles, vertrauliches und kostenloses Verfahren an die Hand gegeben, Konflikte mit ihrer Bank ohne ein langes Gerichtsverfahren zu klären. Dabei garantieren die Schlichterinnen und Schlichter Unabhängigkeit und Sachkunde gleichermaßen. So sind sie in der Lage, pragmatische und konstruktive Lösungen im Interesse beider Seiten zu entwickeln.“

Dr. Bernhard Seyderhelm

Kurzvita

1981

Erstes Juristisches Staatsexamen (Göttingen)

1984

Promotion (Göttingen)

1985

Zweites Juristisches Staatsexamen (Hannover)

seit 1985

Richter am Landgericht Frankfurt am Main

2000 bis 2003

Vorsitzender Richter der 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main

2004 bis 2006

Wissenschaftlicher Mitarbeiter im VIII. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Zuständigkeit u.a. für Kaufrecht und Wohnraummietrecht)

2007

Vorsitzender Richter der 20. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main

2007 bis 2009

Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, Tätigkeit als koordinierender Referatsleiter für Zivilprozess- und Insolvenzrecht

2009 bis 2017

Vorsitzender Richter der 15. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main

2017 bis 2022

Vorsitzender Richter des 23. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Spezialzuständigkeit für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmusterverfahrensgesetz

Aktuelles Engagement/weitere Tätigkeit/Mitgliedschaften 

  • Mitglied im Verbraucherbeirat der BaFin
  • Dozent an der European Business School Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH