Dr. Bernhard Seyderhelm
Ombudsmann seit 2022
„Mit dem Schlichtungsverfahren wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein schnelles, vertrauliches und kostenloses Verfahren an die Hand gegeben, Konflikte mit ihrer Bank ohne ein langes Gerichtsverfahren zu klären. Dabei garantieren die Schlichterinnen und Schlichter Unabhängigkeit und Sachkunde gleichermaßen. So sind sie in der Lage, pragmatische und konstruktive Lösungen im Interesse beider Seiten zu entwickeln.“
Dr. Bernhard Seyderhelm
Kurzvita
1981
Erstes Juristisches Staatsexamen (Göttingen)
1984
Promotion (Göttingen)
1985
Zweites Juristisches Staatsexamen (Hannover)
seit 1985
Richter am Landgericht Frankfurt am Main
2000 bis 2003
Vorsitzender Richter der 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main
2004 bis 2006
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im VIII. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Zuständigkeit u.a. für Kaufrecht und Wohnraummietrecht)
2007
Vorsitzender Richter der 20. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main
2007 bis 2009
Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, Tätigkeit als koordinierender Referatsleiter für Zivilprozess- und Insolvenzrecht
2009 bis 2017
Vorsitzender Richter der 15. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main
2017 bis 2022
Vorsitzender Richter des 23. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Spezialzuständigkeit für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmusterverfahrensgesetz
Aktuelles Engagement/weitere Tätigkeit/Mitgliedschaften
- Mitglied im Verbraucherbeirat der BaFin
- Dozent an der European Business School Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH