Eckhard Bickel
Ombudsmann seit 2016
„Schlichtungsverfahren sind als Teil der alternativen Streitbeilegung für einen effektiven Verbraucherschutz sehr hilfreich und dienen der schnellen und kostengünstigen Klärung von Missverständnissen.“
Eckhard Bickel
Kurzvita
1977
Erstes Juristisches Staatsexamen
1978 bis 1980
Referendariat bei dem Landgericht Wiesbaden
1980
Zweites Juristisches Staatsexamen
1980 bis 1981
Richter auf Probe bei dem Landgericht Frankfurt am Main
1981 bis 1983
Richter auf Probe bei dem Landgericht Wiesbaden
1983
Ernennung zum Richter am Landgericht Wiesbaden auf Lebenszeit
1990
Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz - Justizprüfungsamt
1992
Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht
2002
Ernennung zum Ministerialrat
2004
Ernennung zum Leitenden Ministerialrat
2005
Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
2006 bis 2013
Tätigkeit als Vorsitzender beim Oberlandesgericht, zunächst in
einem Zivilsenat mit Schwerpunkt „Mietsachen" und einem Staatsschutzsenat
2013 bis 2016
Vorsitzender des 16. Zivilsenats mit Tätigkeitsschwerpunkten in
Pressesachen, Reisesachen und Derivatgeschäften sowie in allgemeinen Zivilsachen