Bitte prüfen Sie zuerst, ob der Ombudsmann der privaten Banken für Sie tätig werden kann. Er ist ausschließlich für die Banken zuständig, die dem Bundesverband deutscher Banken angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen haben.
Für Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und öffentlichen Banken sind weitere
Beschwerdestellen zuständig:
»
Weitere Beschwerdestellen