Dr. Bernhard Seyderhelm
Ombudsmann seit 2022
„Mit dem Schlichtungsverfahren wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein schnelles, vertrauliches und kostenloses Verfahren an die Hand gegeben, Konflikte mit ihrer Bank ohne ein langes Gerichtsverfahren zu klären. Dabei garantieren die Schlichterinnen und Schlichter Unabhängigkeit und Sachkunde gleichermaßen. So sind sie in der Lage, pragmatische und konstruktive Lösungen im Interesse beider Seiten zu entwickeln.“
Kurzvita
Abschluss
1981 Erstes Juristisches Staatsexamen (Göttingen)
1984 Promotion (Göttingen)
1985 Zweites Juristisches Staatsexamen (Hannover)
Tätigkeiten
seit 1985 Richter am Landgericht Frankfurt am Main
2000 bis 2003 Vorsitzender Richter der 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main
2004 bis 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im VIII. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Zuständigkeit u.a. für Kaufrecht und Wohnraummietrecht)
01/2007 bis 02/2007 Vorsitzender Richter der 20. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main
03/2007 bis 2009 Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, Tätigkeit als koordinierender Referatsleiter für Zivilprozess- und Insolvenzrecht
2009 bis 2017 Vorsitzender Richter der 15. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main
seit 07/2017 Vorsitzender Richter des 23. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Spezialzuständigkeit für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmusterverfahrensgesetz
Engagement
seit 2018 Prüfer in der ersten juristischen Staatsprüfung in Hessen im Fach Zivilrecht
seit 2018 Dozent für Bank- und Kapitalmarktrecht an der European Business School (EBS), Wiesbaden
seit 2018 Mitglied des Präsidiums des Oberlandesgerichts Frankfurt
seit 2018 Mitgliedschaft bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
2015 bis 2017 Mitglied des Richterrates des Landgerichts Frankfurt