Tätigkeitsbericht 2018
Durchschnittliche Dauer des Verfahrens
Im Jahre 2018 lag der Zeitraum zwischen Eingang des vollständigen Schlichtungsantrags und der Übermittlung des Schlichtungsvorschlags an den Antragsteller im Durchschnitt bei 23 Tagen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Berichtszeitraum bei 215 Tagen, wobei Bezugswert alle Schlichtungsverfahren sind, bei denen eine Mitteilung nach § 6 Abs. 5 c Verfahrensordnung erfolgt ist. Nicht berücksichtigt wurden daher abgegebene Schlichtungsanträge, Schlichtungsanträge, die sich im Vorfeld erledigt haben, und Ablehnungsentscheidungen.