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Tätigkeitsbericht 2018

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Entscheidung 9

Von einer Schlichtung wird abgesehen.

Der Antragsteller erstrebt eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank hinsichtlich einer Forderung der Bank gegen ihn aus dem Urteil des Landgerichts X vom 30.8.2017.

Ich kann für den Antragsteller leider nichts ausrichten, weil der Ombudsmann der privaten Banken für die vorliegende Streitigkeit nicht zuständig ist. Die Bank nimmt den Antragsteller aus einer Bürgschaft in Anspruch, die dieser der Bank als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der XY GmbH gegeben hat, um einen (weiteren) Betriebsmittelkredit für die Gesellschaft zu bekommen. Damit ist die Bürgschaft der unternehmerischen, das heißt selbständigen beruflichen Tätigkeit des Antragstellers zuzuordnen. Es handelt sich bei der Bürgschaft nicht – wie in § 3 der Verfahrensordnung verlangt wird – um einen Verbrauchervertrag zwischen dem Antragsteller und der Bank. Eine Schlichtung in der vorliegenden Angelegenheit ist mir daher nicht möglich.

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