Tätigkeitsbericht 2024
Anzahl der abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 6.695 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet gegenüber 6.057 solcher Vorgänge im Jahr 2023. Dem nachfolgend abgebildeten Diagramm ist zu entnehmen, welchen Verfahrensstand die Schlichtungsvorgänge erreichten. 311 Schlichtungsanträge wurden innerhalb der Kreditwirtschaft an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet (siehe hierzu unter 4.2.1). 2.750 Schlichtungsanträge erledigten sich bereits im Vorfeld, weil die Bank dem Anliegen des Antragstellers entsprochen oder der Antragsteller seinen Schlichtungsantrag zurückgenommen hat (siehe hierzu unter 4.2.2). In 1.809 Fällen haben die Ombudsleute die Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgelehnt, weil ein Ablehnungsgrund nach § 4 Verfahrensordnung vorlag (siehe hierzu unter 4.2.3). Die Ombudsleute erließen ferner 1.825 Schlichtungsvorschläge, hierbei handelte es sich in 1.357 Fällen um Schlichtungssprüche, 468-mal ergingen Vergleichsvorschläge (siehe hierzu unter 4.2.4).