Tätigkeitsbericht 2022
Wertpapiergeschäft
Die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken verzeichnete insgesamt 751 Schlichtungsanträge im Bereich des Wertpapiergeschäfts, das entspricht rund 14 % aller Eingaben.
Depotführung
Der Hauptanteil der Schlichtungsanträge im Wertpapiergeschäft entfiel mit 46,5 % auf die Depotführung. Insgesamt gingen zu diesem Sachgebietsunterpunkt 350 Schlichtungsanträge ein. Im Vorjahr waren es 566 Anträge. Diese Fälle betrafen zum Beispiel die verzögerte oder fehlerhafte Depotübertragung, die Erhebung von Depotführungsentgelten oder Provisionen, die Kündigung von Wertpapierdepots, Fragen im Zusammenhang mit einem Depotwechsel sowie die grundsätzliche Ablehnung der Eröffnung eines Depotkontos. Schlichtungsspruch 4 dokumentiert ein Beispiel aus diesem Sachgebietspunkt.
Anlageberatung/Vermögensverwaltung
Der schon in den Vorjahren sichtbare Beschwerderückgang im Bereich der Anlageberatung/Vermögensverwaltung hat sich auch im Berichtsjahr 2022 weiter fortgesetzt. Es gingen nur noch 57 Schlichtungsanträge zu diesem Sachgebiet ein, im Vorjahr waren es 146.
Die Anträge der in diesem Bereich oftmals anwaltlich vertretenen Antragsteller zielten auf fehlerhafte Beratungen bzw. mangelnde Aufklärung über die spezifischen Risiken der Beteiligung bzw. auf eine Prospekthaftung.
Abwicklung
Im Berichtsjahr 2022 gingen hierzu 344 Schlichtungsanträge ein, im Jahr 2021 waren es 270 Eingaben. In diesen Fällen ging es um Fragen rund um den Kauf oder die Veräußerung von Wertpapieren, siehe hierzu Vergleichsvorschlag 5. Zudem wurden Probleme bei der Übermittlung von Anschaffungsdaten bei Depotübertragungen zwischen zwei Instituten thematisiert.