Tätigkeitsbericht 2017
Anzahl der abschließend bearbeiteten Anträge
Im Berichtsjahr hat die Schlichtungsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken insgesamt 4.420 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet.
Erstmals seit Veröffentlichung des jährlich erscheinenden Tätigkeitsberichts wird hinsichtlich der statistischen Darstellung damit ein weiterer Bezugswert herangezogen. Bezugswert der unter hiesiger Ziffer gemachten Ausführungen ist die Anzahl aller im Berichtsjahr abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge, während in bis dato veröffentlichten Tätigkeitsberichten sowie auch unter 4.1 Bezugswert alle im Berichtsjahr eingegangenen Schlichtungsanträge waren bzw. sind.
Dem nachfolgend abgebildeten Diagramm ist zu entnehmen, welchen Verfahrensstand die im Berichtszeitraum abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge erreichten. 212 Schlichtungsanträge wurden innerhalb der Kreditwirtschaft an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet (siehe hierzu unter 4.2.1). 1.633 Schlichtungsanträge erledigten sich bereits im Vorfeld, weil die Bank dem Anliegen des Antragstellers entsprochen hat oder der Antragsteller seinen Schlichtungsantrag zurückgenommen hat (siehe hierzu unter 4.2.2). In 1.132 Fällen haben die Ombudsleute die Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgelehnt, weil ein Ablehnungsgrund nach § 4 Verfahrensordnung vorlag (siehe hierzu unter 4.2.3). Die Ombudsleute erließen ferner 1.443 Schlichtungsvorschläge, hierbei handelte es sich in 1.251 Fällen um Schlichtungssprüche, 192 Mal ergingen Vergleichsvorschläge (siehe hierzu unter 4.2.41).
[1] Die im Berichtszeitraum abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge, die durch einen Schlichtungsspruch oder Vergleichsvorschlag beendet wurden, sind im Erhebungsbogen als „angenommene Verfahren“ bzw. „erfolgslos gebliebene Verfahren“ aufgeführt.