Tätigskeitsbericht 2020
Schlichtungsspruch 7
Depotführung/Depoteröffnung
Der Schlichtungsantrag hat keinen Erfolg.
Der Antragsteller ist Alleinerbe seiner am 13.10.2019 in Frankfurt verstorbenen Tante. In ihrem Nachlass befand sich ein bei der Antragsgegnerin geführtes Depot mit einem einzigen Posten, nämlich 5.950 Anteilen an dem von der Heydt Strategie Fonds. Es folgte ein Schriftverkehr mit der Antragsgegnerin, aufgrund dessen der Antragsteller die Antragsgegnerin am 28.12.2019 bat, ihm Formulare für den Übertrag des Kontos und Depots auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung zu übersenden.
Der Antragsteller beanstandet, dass die Bearbeitung dieser Nachlassangelegenheit durch die Antragsgegnerin bis Mai 2020 derart lange gedauert habe, dass er die Papiere, deren Wert in Anbetracht der Corona-Pandemie in der Folgezeit gesunken sei, nicht mehr für ihn günstig vor Ausbruch der Pandemie habe verkaufen können. Seinen Schaden, dessen Ausgleich durch die Antragsgegnerin er verlangt, beziffert er mit 54.323,50 €.
Der Schlichtungsantrag ist nicht begründet.
Ob die Antragsgegnerin gegen vertragliche Nebenpflichten in Anbetracht der Dauer der Depotübertragung verstoßen hat, kann dahinstehen. Der Antragsteller hat nämlich einen kausal auf einer Pflichtverletzung der Antragsgegnerin beruhenden Schaden nicht dargetan. Der Verkauf der Papiere ist offenbar bis heute nicht erfolgt. Unter diesen Umständen ist die weitere Wertentwicklung der Fondsanteile von Bedeutung. Dazu hat der Antragsteller nichts vorgetragen. In Anbetracht der guten Zahlen an der Börse zum Jahreswechsel ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass auch die betroffenen Papiere des Antragstellers an der günstigen Entwicklung zum Jahresbeginn 2021 teilgenommen haben.