Tätigkeitsbericht 2019
Im Vorfeld erledigte Schlichtungsanträge
Im Berichtsjahr 2019 erledigten sich 1.458 Schlichtungsverfahren bereits im Vorfeld. Die Zahl der im Vorfeld erledigten Schlichtungsanträge liegt damit um 10 % über der aus dem Vorjahr. Im Jahr 2018 erledigten sich 1.319 Schlichtungsanträge im Vorverfahren. Oftmals können Meinungsverschiedenheiten durch eine einfache Information der Bank über bankgeschäftliche Verfahrensabläufe oder über den Inhalt der bisweilen komplexen Transaktionen im Vorfeld ausgeräumt werden. Ferner helfen die Banken dem Schlichtungsantrag ab, wenn sie diesen nach eigener rechtlicher Prüfung für begründet halten. Nicht selten machen die Banken ihren Kunden Kulanzangebote, um die Streitigkeit im Vorfeld beizulegen. In 1.204 Fällen informierten die Beteiligten die Geschäftsstelle darüber, dass die Streitigkeit zu Gunsten des Antragstellers beigelegt wurde oder sie sich geeinigt hatten. In weiteren 254 Fällen haben die Antragsteller ihre Schlichtungsanträge zurückgenommen, oftmals ohne die Geschäftsstelle über den Grund für die Rücknahme zu informieren.