Tätigkeitsbericht 2019
Bürgschaften/Drittsicherheiten
Mit nur zwei Schlichtungsanträgen (0,1 %) nahmen Meinungsverschiedenheiten zu Bürgschaften/Drittsicherheiten auch im Jahre 2019 nur einen marginalen Anteil der Gesamteingaben ein. Fast immer wehrten sich Kunden hierbei gegen die Inanspruchnahme aus einem Bürgschaftsvertrag bzw. einer Sicherungsvereinbarung. Oftmals sind diese Fälle jedoch unzulässig, weil der Bürge die Bürgschaftsverpflichtung nicht als Verbraucher eingegangen ist.