Tätigkeitsbericht 2024
Durchschnittliche Dauer des Verfahrens
Im Jahr 2024 lag der Zeitraum zwischen dem Eingang des vollständigen Schlichtungsantrags und der Übermittlung des Schlichtungsvorschlags an den Antragsteller im Durchschnitt bei neun Tagen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Berichtszeitraum bei 218 Tagen, wobei Bezugswert alle Schlichtungsverfahren sind, bei denen eine Mitteilung nach § 6 Abs. 5 c Verfahrensordnung erfolgt ist. Nicht berücksichtigt wurden daher abgegebene Schlichtungsanträge, Schlichtungsanträge, die sich im Vorfeld erledigt hatten, und Ablehnungsentscheidungen.