Tätigkeitsbericht 2024
Wertpapiergeschäft
Die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken verzeichnete insgesamt 1.079 Schlichtungsanträge im Bereich des Wertpapiergeschäfts, das entspricht rund 11 % aller Eingaben. Damit ist die Eingangszahl gegenüber dem Vorjahr 2023 (961 Eingaben) leicht gestiegen.
Depotführung
Der Hauptanteil der Schlichtungsanträge im Wertpapiergeschäft entfiel mit 69,6 % auf die Depotführung. Insgesamt gingen zu diesem Sachgebietsunterpunkt 751 Schlichtungsanträge ein. Im Vorjahr waren es nur 593 Anträge. Diese Fälle betrafen zum Beispiel die verzögerte oder fehlerhafte Depotübertragung, die Erhebung von Depotführungsentgelten oder Provisionen, die Kündigung von Wertpapierdepots, Fragen im Zusammenhang mit einem Depotwechsel sowie die grundsätzliche Ablehnung der Eröffnung eines Depotkontos. Vergleichsvorschlag 7 dokumentiert ein Beispiel aus diesem Sachgebietspunkt.
Abwicklung
Die Eingangszahlen im Bereich der Abwicklung lagen im Berichtsjahr 2024 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Schlichtungsstelle verzeichnete hierzu 302 Schlichtungsanträge, im Jahr 2023 waren es 322 Eingaben. In diesen Fällen ging es meist um Fragen rund um die Übertragung von Wertpapieren. Zudem wurden Probleme bei der Übermittlung von Anschaffungsdaten bei Depotübertragungen zwischen zwei Instituten thematisiert. Im Schlichtungsspruch 8 geht es um die Rückabwicklung eines Wertpapierkaufs.
Anlageberatung/Vermögensverwaltung
Die Fallzahlen im Bereich der Anlageberatung/Vermögensverwaltung blieben auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre mit 26 Vorgängen.