Tätigkeitsbericht 2024
Kreditgeschäft
Den Bereich Kreditgeschäft betrafen im Jahr 2024 1.554 Schlichtungsanträge. Im Vorjahr waren es 775 Eingaben. Die Zahl der Anträge in diesem Bereich hat sich damit verdoppelt. Nach der mehrfachen Senkung des Leitzinses und der damit einhergehenden Reduzierung des Kreditzinses wurde die Kreditaufnahme – sei es in Form einer Neukreditierung oder Umschuldung – für Verbraucher erneut attraktiv. Dies könnte eine Erklärung für den Anstieg der Eingaben in dem Bereich des Kreditgeschäfts sein.
Hypothekarkredite
Die Anzahl der Schlichtungsanträge zu dieser Thematik erhöhte sich im Berichtsjahr auf 951, nachdem im Vorjahr die Eingangszahl noch bei 342 Schlichtungsanträgen lag. Die Beschwerden innerhalb dieses Sachgebiets betrafen wieder Fragen rund um die Tilgungsmodalitäten, wie die Berücksichtigung von Sondertilgungen. Zudem wurden diverse andere Kosten im Zusammenhang mit dem Hypothekarkredit, wie zum Beispiel die Kosten für eine Löschungsbewilligung, moniert. Gegenstand der Beschwerden waren ferner auch die Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung oder die Höhe des vereinbarten Sollzinssatzes bei Beteiligung eines privaten Finanzvermittlers. Ein Beispiel aus diesem Sachgebietspunkt stellt der Schlichtungsspruch 5 dar.
Konsumentenkredite
Auch in diesem Bereich stieg die Eingangszahl an. So waren im Berichtsjahr 603 Schlichtungsanträge zum Thema Konsumentenkredite zu verzeichnen, wobei im Vorjahr die Eingangszahl noch bei 433 lag. Im Bereich der Konsumentenkredite wandten sich die Kunden unter anderem an die Ombudsleute, weil sie die Erhebung von Entgelten oder die Berechnung und Anpassung der Zinsen, die im Zusammenhang mit den Kreditgeschäften erhoben wurden, beanstandeten. Auch gaben Kündigungen, fehlerhafte Beratungen bei Abschluss des Kreditvertrages, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages aufgetreten waren, sowie vereinbarte Tilgungsmodalitäten Anlass zu Beschwerden. In Schlichtungsspruch 6 ist ein Beispiel zu diesem Sachgebiet dargestellt.