Tätigkeitsbericht 2023
Durchschnittliche Dauer des Verfahrens*
Im Jahr 2023 lag der Zeitraum zwischen dem Eingang der vollständigen Beschwerdeakte und der Übermittlung des Schlichtungsvorschlags an den Antragsteller im Durchschnitt bei 4,12 Tagen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Berichtszeitraum bei 206,59 Tagen, wobei Bezugswert alle Schlichtungsverfahren sind, bei denen eine Mitteilung nach § 6 Abs. 5 c Verfahrensordnung erfolgt ist. Nicht berücksichtigt wurden daher abgegebene Schlichtungsanträge, Schlichtungsanträge, die sich im Vorfeld erledigt hatten, und Ablehnungsentscheidungen.
*Korrektur vorgenommen am 25.03.2024