Tätigkeitsbericht 2023
Verfahrensausgänge
Von besonderem Interesse sind auch die Verfahrensausgänge in der Gesamtbetrachtung. Wie die nachfolgend abgebildete Grafik zeigt, erreichte im Berichtszeitraum eine überwiegende Mehrheit (86 %) das mit dem Schlichtungsverfahren angestrebte Ziel. Hiervon erreichten 15 % im Vorfeld eine Einigung mit der Bank oder sie erklärten sich mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens einverstanden und nahmen den Schlichtungsvorschlag an. Die übrigen 85 % der erfolgreichen Schlichtungsvorgänge erledigten sich im Vorfeld, meist weil die Bank dem mit dem Schlichtungsverfahren begehrten Anliegen nach Anhängigkeit des Schlichtungsverfahrens nachgekommen ist und der Grund für die Beschwerde nachträglich entfiel.
In nur 8 % aller eingereichten Schlichtungsvorgänge (432) konnte keine Einigung gefunden werden.
In 322 Fällen blieb unklar, ob die Antragsteller ihr Beschwerdeziel erreichten, da sie für die Rücknahme des Schlichtungsantrags keinen Grund angaben. Bezugsgröße waren dabei alle „zulässigen“ Schlichtungsverfahren, also Schlichtungsverfahren, die mit einem Schlichtungsvorschlag beendet wurden oder die sich im Vorfeld erledigten. Unberücksichtigt blieben daher Ablehnungsentscheidungen und Abgaben an andere Verbraucherschlichtungsstellen.
Verfahrensausgänge sind nicht im Erhebungsbogen aufgeführt.