Tätigkeitsbericht 2023
Anzahl der abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 6.057 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet gegenüber 4.863 solcher Vorgänge im Jahr 2022. Dem nachfolgend abgebildeten Diagramm ist zu entnehmen, welchen Verfahrensstand die Schlichtungsvorgänge erreichten. 228 Schlichtungsanträge wurden innerhalb der Kreditwirtschaft an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet (siehe hierzu unter 4.2.1). 4.287 Schlichtungsanträge erledigten sich bereits im Vorfeld, weil die Bank dem Anliegen des Antragstellers entsprochen oder der Antragsteller seinen Schlichtungsantrag zurückgenommen hat (siehe hierzu unter 4.2.2). In 386 Fällen haben die Ombudsleute die Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgelehnt, weil ein Ablehnungsgrund nach § 4 Verfahrensordnung vorlag (siehe hierzu unter 4.2.3). Die Ombudsleute erließen ferner 1.156 Schlichtungsvorschläge, hierbei handelte es sich in 936 Fällen um Schlichtungssprüche, 220-mal ergingen Vergleichsvorschläge (siehe hierzu unter 4.2.4).