Tätigkeitsbericht 2023
Vergleichsvorschlag 6
Spargeschäft
Ich schlage vor, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller im Kulanzweg knapp die Hälfte des geltend gemachten Schadens, mithin 550,00 €, erstattet.
Gründe:
Der Antragsteller wendet sich gegen die vorzeitige Beendigung seines (…)Sparplans und verlangt den daraus resultierenden Zinsschaden in Höhe von 1.121,24 €.
Er hat mit Schreiben vom 02.03.2022 infolge kurzfristigen Kapitalbedarfs die Kündigung des Vertrages zum 02.06.2022 erklärt, die Kündigung jedoch am 31.05.2022 widerrufen.
Die Antragsgegnerin lehnt eine Fortführung des Vertrages bis zum regulären Laufzeitende am 14.12.2022 ab und verweist auf den verspäteten Widerruf.
Demgegenüber beruft sich der Antragsteller auf gegenteilige Erklärungen und Informationen der Mitarbeiter der Antragsgegnerin.
Die Antragsgegnerin erklärt demgegenüber, dass interne Protokolle mit „Empfehlungen“ der Mitarbeiter nicht vorliegen würden. Die vom Antragsteller genannte Mitarbeiterin könne nicht mehr befragt werden, da sie das Unternehmen verlassen habe.
Rein rechtlich war der Widerruf des Antrags verspätet.
Anders könnte die Situation allerdings zu beurteilen sein, wenn es der Antragsgegnerin zuzurechnende anderweitige Empfehlungen von Kundenbetreuern gegeben hat, auf die sich der Antragsteller verlassen hat.
Die unklare Tatsachenlage, die im Schlichtungsverfahren nicht aufgeklärt werden kann, die langjährige Geschäftsbeziehung und der überschaubare Schadensbetrag veranlassen mich zu einem pragmatischen Lösungsvorschlag, mit dem die Angelegenheit beendet werden könnte.