Tätigkeitsbericht 2022
Anzahl der abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge
Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 4.863 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet gegenüber 5.300 solcher Vorgänge im Jahr 2021. Dem nachfolgend abgebildeten Diagramm ist zu entnehmen, welchen Verfahrensstand die Schlichtungsvorgänge erreichten. 394 Schlichtungsanträge wurden innerhalb der Kreditwirtschaft an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet (siehe hierzu unter 4.2.1). 2.244 Schlichtungsanträge erledigten sich bereits im Vorfeld, weil die Bank dem Anliegen des Antragstellers entsprochen hat oder der Antragsteller seinen Schlichtungsantrag zurückgenommen hat (siehe hierzu unter 4.2.2). In 676 Fällen haben die Ombudsleute die Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgelehnt, weil ein Ablehnungsgrund nach § 4 Verfahrensordnung vorlag (siehe hierzu unter 4.2.3). Die Ombudsleute erließen ferner 1.549 Schlichtungsvorschläge, hierbei handelte es sich in 1.353 Fällen um Schlichtungssprüche, 196-mal ergingen Vergleichsvorschläge (siehe hierzu unter 4.2.4).