Tätigkeitsbericht 2022
Vergleichsvorschlag 3
Zahlungsverkehr – nicht kartengebunden
Die Antragsgegnerin zahlt über den bereits gezahlten Betrag von 50,00 € weitere 65,00 € (insgesamt 115,00 €).
Der Antragsteller hat bei der Niederlassung der Antragsgegnerin in (…)Filiale einen Überweisungsauftrag nach Indien im Außenwirtschaftsverkehr erteilt.
Die Überweisung scheiterte, da der Empfängername unzutreffend angegeben war. Der Empfängername wurde im Überweisungsvorgang statt mit (…) mit (…) geschrieben.
Dem Antragsteller sind durch die gescheiterte Überweisung Kosten in Höhe von 154,50 € entstanden, die der Antragsteller von der Antragsgegnerin (im Folgenden: „Bank“) erstattet verlangt.
Die Bank hat sich dahingehend eingelassen, dass es sich im vorliegenden Fall um keine Vollerfassung eines Zahlungsverkehrsauftrages handele, sondern die Kollegin in der Filiale in (…) habe (den Antragsteller) beim Ausfüllen eines beleghaften Zahlungsauftrages unterstützt. (Der Antragsteller) habe den Auftrag eigenhändig unterzeichnet. Sie gehe daher davon aus, dass er den Beleg vorab sorgfältig geprüft habe. Unklarheiten bei der Schreibweise und/oder Schreibfehler hätten von ihm im Rahmen seiner Prüfung erkannt und wenn notwendig mit einem neuen Auftrag korrigiert werden müssen. (Der Antragsteller) habe gegenüber der Kollegin jedoch nichts moniert und diese habe vor Ort davon ausgehen dürfen, dass der Zahlungsauftrag korrekt ausgefüllt war.
Demgegenüber hat der Antragsteller angegeben, dass der Empfängername in (…)Filiale auf seinen Hinweis hin korrekt angegeben worden sei. Die zuständige Mitarbeiterin habe in einem Klammerzusatz den korrekten Namen angegeben. Zu dem Schreibfehler sei es in der (…)Zentrale bei der Bearbeitung des Auftrages gekommen. Er bleibe bei seiner Schadensersatzforderung.
Ich kann lediglich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, weil ohne Beweisaufnahme eine bindende Verpflichtung der Bank nicht möglich ist.
Es liegt zunächst ein eigenhändiges Ausfüllen eines Zahlungsauftrages durch den Antragsteller vor. Bei diesem trägt er die Verantwortung für zutreffende Angaben.
Dagegen behauptet der Antragsteller, dass beim Ausfüllen extra ein digitaler Klammerzusatz angebracht wurde, der auf den richtigen Empfängername Bezug nahm. Dieser Klammerzusatz liegt leider nicht vor, obwohl auf einen solchen in Anlage Bezug genommen wurde.
Auf der anderen Seite nimmt die Bank nicht explizit zum Vortrag des Antragstellers Stellung, wonach der Fehler in (...) bei der Weiterverarbeitung des Auftrages passiert sein soll. Hierfür würde die Bank vollumfänglich haften.
Da die Bank sich hierzu nicht verhält, neige ich dazu, der Bank vorliegend ein größeres Prozessrisiko zu unterstellen.