Tätigkeitsbericht 2022
Schlichtungsspruch 2
Zahlungsverkehr – kartengebunden
Der Schlichtungsantrag hat keinen Erfolg.
Gründe:
Der Antragsteller führt bei der Antragsgegnerin (nachfolgend: „Bank“) ein Bankkonto. Er moniert mit seinem Schlichtungsantrag, dass die Bank seit November 2021 für die Nutzung der Visa-Karte ein Kontoführungsentgelt in Höhe von (…) € monatlich erhebt. Er will die Erstattung der seit dem Monat November 2021 berechneten Visa-Karten-Gebühren erreichen und zu dem auch für die Zukunft festgestellt haben, dass die Bank die Erhebung der monatlichen Gebühr für die Visa-Karte unterlässt. Ich kann für den Antragsteller nichts ausrichten, da er den Bedingungen der Bank für die Gebührenerhebung zugestimmt hat. Diese neue Information der Bank enthält auch an parater Stelle den deutlichen Hinweis, dass für optionalen Service - wie die Führung der Visa-Karte - eine Gebühr in Höhe von (…) € pro Monat berechnet wird. Die Bank hat von dieser Ermächtigung seit November 2021 berechtigterweise Gebrauch gemacht, da eine ausdrückliche Zustimmung des Antragstellers vorliegt, die auch hinsichtlich der Visa-Karte keinen Vorbehalt enthält. Eine weitere Aufklärung über den Umfang der Gebührenerhebung war nicht erforderlich, da die Kosten für den optionalen Service aus der Sicht eines objektiven Empfängers klar und eindeutig erkennbar sind. Die von dem Antragsteller vorgenommene subjektive Sicht der Dinge geht über die zu stellenden Anforderungen hinaus und ist in sich nicht schlüssig.