Tätigkeitsbericht 2022
Vergleichsvorschlag 5
Wertpapiergeschäft – Abwicklung
Vergleichsvorschlag
Ich schlage vor, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller die durch die zweite Transaktion am 12. September 2022 hinsichtlich des Kaufs zweier (…) Aktien entstandenen Mehrkosten ersetzt.
Der Antragsteller beanstandet die zweimalige Ausführung einer Kauforder am 12. September 2022.
Leider bleibt der Sachverhalt auch im Schlichtungsverfahren unklar. Während der Antragsteller vorbringt, er habe die eine beabsichtigte Transaktion zunächst nicht ausführen können, da fehlerhaft ein nicht ausreichendes Guthaben angezeigt wurde, und habe deshalb später noch einmal einen Kauf in Auftrag gegeben, behauptet die Antragsgegnerin, der Antragsteller habe mehrfach eine Kauforder veranlasst und erst bei weiteren Versuchen sei dann richtigerweise die Meldung erschienen, das zur Verfügung stehende Guthaben sei nicht ausreichend.
Ich kann beide Versionen nicht von der Hand weisen. Offen bleibt, ob der zweimalige Kauf möglicherweise durch einen Bedienfehler des Antragstellers, der nach eigenem Bekunden eher selten handelt, oder aber durch einen Softwarefehler veranlasst wurde. Glücklicherweise ist dem Antragsteller kein größerer Schaden entstanden, da auch zum heutigen Zeitpunkt der Kurs der gekauften Aktie noch über dem Einstandspreis liegt, der Antragsteller also jederzeit die aus seiner Sicht versehentlich erworbenen Aktien sogar noch mit Gewinn veräußern könnte. Ich bin jedoch der Ansicht, dass im Interesse der Vertragsbeziehung die Antragsgegnerin nach Billigkeitsgesichtspunkten die Mehrkosten, die durch eine zweimalige Transaktion im Vergleich zu einer einzigen Transaktion ausgelöst wurden, dem Antragsteller erstatten sollte.