Tätigkeitsbericht 2022
Schlichtungsspruch 6
Kreditgeschäft – Hypothekarkredite
Der Schlichtungsantrag hat keinen Erfolg.
Gründe:
Der Antragsteller hat im Januar 2022 über einen privaten Finanzvermittler bei der Antragsgegnerin (nachfolgend: „Bank“) einen Kreditantrag über einen Betrag in Höhe von (…) € gestellt. Dieser Kredit sollte zur Finanzierung eines Objektes in der Türkei dienen. Als zu stellende Sicherheit sollte eine Eigentumswohnung des Antragstellers dienen. Von dem Finanzvermittler wurde ein Angebot in Höhe von 2,33 % Effektivzinsen in den Raum gestellt und dazu eine Prüfung von der Bank vorgenommen. Bezüglich der Beleihung des angebotenen Objektes wurden von dem Antragsteller keine hinreichenden Unterlagen vorgelegt, so dass eine Besichtigung nötig wurde, deren Ergebnis am 24. März 2020 vorlag. Der geforderte aktuelle Gehaltsnachweis lag dann am 20. April 2022 vor. Wegen des Zeitablaufs wurde der ursprünglich in Aussicht genommene Zinsbetrag dann von der Bank nicht mehr gehalten, vielmehr wurde von ihr für die Kreditgewährung ein Sollzinssatz von 3,10 % verlangt.
Der Antragsteller möchte nunmehr mit seinem Schlichtungsantrag erreichen, dass die Bank ihm den beantragten Kredit zu einem Zinssatz von 2,3 % gewährt.
Ich kann für den Antragsteller nichts ausrichten.
Ich kann nicht feststellen, dass die Bank ein verbindliches, sie bindendes Angebot zu dem von dem Antragsteller verlangten Zinssatz abgegeben hat. Ein solcher Betrag stand zwar während der Verhandlungen zunächst im Raum, jedoch war dieser nicht verbindlich von der Bank genannt worden, sondern das Angebot hatte der von dem Antragsteller eingeschaltete Finanzvermittler abgegeben. An diesen Vorschlag war die Bank aber nicht gebunden, vielmehr ist sie dann erst in die Prüfungsphase über die Kreditgewährung eingestiegen, wobei sich diese zeitlich etwas hinzog. Dass sich zu dieser Zeit die finanziellen Rahmenbedingungen ändern konnten, lag in der Natur des Geschehens, da die Finanzwelt immer aktuellen Schwankungen unterliegt. Der Antragsteller konnte deshalb nicht damit rechnen, dass tatsächlich der von ihm gewünschte Zinssatz akzeptiert wurde, vielmehr war das Ergebnis des Prüfungsverfahrens offen.
Die Bank hat auch keinen Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt, dass das Vertragsangebot des Finanzvermittlers von ihr ohne weiteres akzeptiert würde, vielmehr stand die Beurteilung der Frage der hinreichenden Sicherheit gerade noch offen. Bei dieser Konstellation musste der Antragsteller damit rechnen, dass sich wegen der aktuellen Schwankungen des Finanzmarktes und der Bewertung der Sicherheit noch Abänderungen ergeben könnten. Eine gesicherte Position, die sein Verlangen rechtfertigen könnte, kam ihm danach nicht zu.