Tätigkeitsbericht 2022
Die Ombudsleute
Fünf unabhängige Ombudsleute nehmen sich der Schlichtungsanträge an, wenn sich diese nicht im Laufe des Schlichtungsverfahrens im Vorfeld erledigen. Bei den Ombudsleuten handelt es sich um pensionierte hohe Richterinnen und Richter. Sie sind unabhängig und unparteilich und treffen ihre Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen. Die Ombudsleute tragen als „Gesicht“ des Verfahrens aufgrund ihres beruflichen Werdegangs und ihrer ausgewiesenen fachlichen Kompetenz maßgeblich zu dem Erfolg des Verfahrens bei.
Neutralität und Unabhängigkeit der Ombudsleute sind für das Schlichtungsverfahren unabdingbar. Vor der Bestellung einer neuen Ombudsfrau / eines neuen Ombudsmannes werden deshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und das Bundesamt für Justiz beteiligt. Diese werden vom Bankenverband über die Person, die zur Ombudsfrau / zum Ombudsmann bestellt werden soll, deren Qualifikation, deren beruflichen Werdegang und deren etwaige Vortätigkeiten als Schlichter informiert. Werden Tatsachen vorgetragen, die gegen die Qualifikation oder Unparteilichkeit der zu bestellenden Person sprechen, kann die Ernennung nicht erfolgen. Einen solchen Fall hat es aber seit der Einführung des Verfahrens nicht gegeben.
Zu den Ombudsleuten selbst:
Angelika Lange, die zuletzt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main den stellvertretenden Vorsitz eines Senats mit dem Schwerpunkt Banksachen innehatte, schlichtet seit September 2011.
Seit April 2015 schlichtet Dr. Peter Frellesen. Dr. Frellesen war zuvor stellvertretender Vorsitzender des VIII. Zivilsenats des BGH.
Seit November 2016 unterstützt Eckhard Bickel, ehemals Vorsitzender des XVI. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, den Kreis der Schlichter.
Matthias Ruderisch, vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, unterstützt den Kreis der Schlichter seit August 2021.
Im September 2022 nahm Dr. Bernhard Seyderhelm, zuvor Vorsitzender Richter des XXIII. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Banksachen, sein Amt als Ombudsmann auf. Er trat damit die Nachfolge für Dr. Rainer Mößinger, ehemals Präsident des Landgerichts Hanau sowie stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs, an, der nach 12 erfolgreichen Jahren sein Amt niederlegte.