Tätigkeitsbericht 2021
Schlichtungsspruch 1
Zahlungsverkehr – Kontoführung
Die Bank zahlt an die Antragsteller 406,15 €.
Die Antragsteller haben Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Kontogebühren, da die Bank weder substantiiert das Zustandekommen einer wirksamen Gebührenvereinbarung vorgetragen, geschweige denn durch Vorlage einer solchen eine Vereinbarung nachgewiesen hat, wonach die eingezogenen Kontogebühren mit den Antragstellern ausdrücklich und nicht nur durch Zustimmungsfiktion zustande gekommen sind, BGH vom 27. April 2021, XI ZR 26/20.
Die vorgetragene Höhe der ohne wirksame Zustimmung gezahlten Gebühren ist unstreitig.