Tätigkeitsbericht 2019
Hinweise auf strukturelle Hindernisse (für die Beilegung von Streitigkeiten)
Dem Ombudsmann der privaten Banken liegen keine Hinweise auf strukturelle Hindernisse für die Beilegung von Streitigkeiten vor.
Dieser Abschnitt ist nicht im Erhebungsbogen aufgeführt.