Tätigkeitsbericht 2019
Durchschnittliche Dauer des Verfahrens
Im Jahre 2019 lag der Zeitraum zwischen Eingang des vollständigen Schlichtungsantrags und der Übermittlung des Schlichtungsvorschlags an den Antragsteller im Durchschnitt bei 21,7 Tagen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Berichtszeitraum bei 176,8 Tagen, wobei Bezugswert alle Schlichtungsverfahren sind, bei denen eine Mitteilung nach § 6 Abs. 5 c Verfahrensordnung erfolgt ist. Nicht berücksichtigt wurden daher abgegebene Schlichtungsanträge, Schlichtungsanträge, die sich im Vorfeld erledigt haben, und Ablehnungsentscheidungen.