Tätigkeitsbericht 2019
Schlichtungsspruch 5
Kreditgeschäft
Konsumentengeschäft
Der Schlichtungsantrag hat keinen Erfolg.
Gründe:
Die Antragstellerin, die als Beamtin tätig ist, hat Ende des Jahres X ein Haus gekauft und einen entsprechenden Kredit aufgenommen. Sie wollte bei der Firma Z Möbel für eine Küche erwerben, die über eine sogenannte „Nullfinanzierung“ durch die Antragsgegnerin (nachfolgend: Bank), die mit der Möbelfirma zusammenarbeitet, bezahlt werden sollte. Der entsprechende Antrag der Antragstellerin auf Gewährung eines Kredites wurde von der Bank abgelehnt mit der Begründung, es bestehe auf Grund eines SCHUFA-Score eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, so dass derzeit kein passendes Angebot unterbreitet werden könne.
Die Antragstellerin hält diese Ablehnung für ungerechtfertigt, da sie einen gut bezahlten Job als Beamtin habe. Die Werbung mit der „Nullfinanzierung“ könne deshalb nur als „Bauernfang“ bewertet werden. Sie möchte wissen, wie sie gegen die Ablehnung vorgehen kann.
Ich kann die Verärgerung der Antragstellerin, die über ein gutes Einkommen verfügt, zwar durchaus nachvollziehen, jedoch vermag ich ihr nicht zu einer Gewährung des beantragten Kredits zu verhelfen.
Die Möglichkeit einer „Nullfinanzierung“ stellt nämlich lediglich eine Werbeaussage dar, die aber für einen verständigen Verbraucher keinesfalls zwingend den Schluss zulässt, dass tatsächlich ein entsprechender Kredit auf einen Antrag gewährt wird. Vielmehr steht die Kreditgewährung auf einen entsprechenden Antrag unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die Bank. Diese ist nicht verpflichtet einen entsprechenden Kreditantrag anzunehmen, vielmehr ist im BGB der Grundsatz der Vertragsfreiheit verankert. Danach steht es jeder Person frei, ob und mit wem sie zu welchen Bedingungen Verträge abschließt. Es besteht gerade kein Kontrahierungszwang, der auch nicht durch Werbeaussagen begründet wird. Vielmehr kann die Bank frei entscheiden, ob sie einen Kredit gewähren will oder nicht, wobei sie dafür keine Gründe angeben muss. Dass sie dies hier getan hat und die Antragstellerin die Gründe für unzutreffend hält, führt nicht zu einem anderen Ergebnis, da es sich bei der Entscheidung über die Gewährung eines Kredites um eine geschäftspolitische Entscheidung der Bank handelt, die in ihrem Ermessen liegt und die ich nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen darf, da die Bank insoweit eine autonome Entscheidung trifft.