Tätigkeitsbericht 2017
Durchschnittliche Dauer des Verfahrens
Im Jahre 2017 lag in allen Schlichtungsverfahren der Zeitraum zwischen Eingang des vollständigen Schlichtungsantrags und der Übermittlung des Schlichtungsvorschlags an den Antragsteller bei weniger als 90 Tagen. Im Berichtszeitraum wurden die Daten manuell erfasst und können daher nicht als Durchschnittswerte abgebildet werden. Die systematische und statistische Erfassung für das Berichtsjahr 2018 ist gewährleistet.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Berichtszeitraum bei 168,6 Tagen, wobei Bezugswert alle Schlichtungsverfahren sind, bei denen eine Mitteilung nach § 6 Abs. 5 c Verfahrensordnung erfolgt ist. Nichtberücksichtigt wurden daher abgegebene Schlichtungsanträge, Schlichtungsanträge, die sich im Vorfeld erledigt haben und Ablehnungsentscheidungen.