Tätigkeitsbericht 2017
Verfahrensausgänge
Von besonderem Interesse sind auch die Verfahrensausgänge in der Gesamtbetrachtung. Wie die nachfolgend abgebildete Grafik zeigt, erreichten im Berichtszeitraum rund 51 % der Antragsteller ihr mit dem Schlichtungsverfahren angestrebtes Ziel. Dies, weil sie im Vorfeld eine Einigung mit der Bank erreichen konnten oder sie mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens einverstanden waren und den Schlichtungsvorschlag angenommen haben. In 382 Fällen bleibt unklar, ob die Antragsteller ihr Beschwerdeziel erreichten, da sie für die Rücknahme des Schlichtungsantrags keinen Grund angegeben haben. Bezugsgröße sind dabei alle „zulässigen“ Schlichtungsverfahren, also Schlichtungsverfahren, die mit einem Schlichtungsvorschlag beendet werden oder die sich im Vorfeld erledigen. Unberücksichtigt bleiben daher Ablehnungsentscheidungen und Abgaben an andere Verbraucherschlichtungsstellen.