Tätigkeitsbericht 2017
Bürgschaften/Drittsicherheiten
Mit nur sieben Schlichtungsanträgen (0,13 %) nahmen Meinungsverschiedenheiten zu Bürgschaften/Drittsicherheiten auch im Jahre 2017 nur einen marginalen Anteil am Gesamtaufkommen der Eingaben ein. Fast immer wehrten sich Kunden hierbei gegen die Inanspruchnahme aus einem Bürgschaftsvertrag bzw. einer Sicherungsvereinbarung. Siehe hierzu Schlichtungsspruch 9. Oftmals sind diese Fälle jedoch unzulässig, weil der Bürge die Bürgschaftsverpflichtung nicht als Verbraucher eingegangen ist.