Tätigkeitsbericht 2017
Dr. Gerda Müller
Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren der Banken leistet seit nunmehr 25 Jahren den Bankkunden gute Dienste. Dass unsere Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € für die Banken verbindlich sind, ist für die Kunden ein großer Vorteil. Sie können uns vertrauen, weil wir als ehemalige Richter auch bei unserer Schlichtungstätigkeit in völliger Unabhängigkeit arbeiten und uns bei unseren Entscheidungen nur von rechtlichen Prinzipien leiten lassen, wobei in unsere Vergleichsvorschläge natürlich auch Billigkeitsaspekte einfließen können. Jedenfalls können die Kunden sicher sein, dass ihre Anliegen von uns mit Sorgfalt und Sachkunde geprüft werden.
Kurzvita
Jahrgang
1944
Jura-Studium
1963 bis 1967 in Würzburg und Heidelberg
Abschluss
1970 zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf
1972 Promotion
Tätigkeiten
1971 bis 1977 Richterin am Amts- und Landgericht Mannheim
1977 bis 1979 wissenschaftliche Mitarbeiterin am BGH, V. Zivilsenat
1979 Abordnung als Richterin zum OLG Hamm
1980 Ernennung zur Richterin am OLG
Bis 1991 Tätigkeit in verschiedenen Senaten des OLG Hamm (FGG-Senat, Bausenat, ab 1988 stellvertretende Vorsitzende im Senat für Anwalts- und Notarhaftung), daneben Mitglied des Justizprüfungsamts für die zweite juristische Staatsprüfung
1991 Ernennung zur Richterin am BGH, dort tätig im VI. Zivilsenat (zuständig für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Arzthaftung, Persönlichkeitsrecht)
2000 Ernennung zur Vorsitzenden Richterin (weiterhin VI. Zivilsenat)
2005 Ernennung zur Vizepräsidentin des BGH (weiterhin Vorsitzende des VI. Zivilsenats)
Ombudsfrau
Seit 1. August 2009