Tätigkeitsbericht 2017
Angelika Lange
Die Möglichkeit eines Bankkunden, bei einem unstreitigen Sachverhalt in relativ kurzer Zeit ohne Kostenrisiko eine qualifizierte rechtliche Entscheidung zu bekommen und diese bis zu einem Streitwert von 10.000 € durchsetzen zu können, ist eine wichtige Form des Verbraucherschutzes, für die ich mich sehr gerne engagiere. Sie wird auch von den Banken geschätzt, die ihre Kunden zunehmend neben der allgemein zugänglichen Information individuell auf die Möglichkeit einer unkomplizierten Streitbeilegung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens hinweisen.
Kurzvita
Jahrgang
1945
Jura-Studium
1964 bis 1970 in Marburg und Göttingen
Abschluss
1973 zweite juristische Staatsprüfung in Hannover
Tätigkeiten
1974 Richterin auf Probe am Landgericht Göttingen, Staatsanwaltschaft Hannover
1977 Richterin am Landgericht Bochum
1978 Richterin am Landgericht Gießen
1994 Richterin am OLG Frankfurt am Main, Verwendung in Zivilsenaten sowie im Staatsschutzsenat und Senat für Familiensachen, Wahrnehmung der Aufgaben des Vorsitzenden von 2002 bis 2005
2005 bis 2010 stellvertretende Vorsitzende eines Senats mit dem Schwerpunkt Banksachen unter Wahrnehmung der Aufgaben des Vorsitzenden von 2009 bis 2010
Seit 1989 Mitglied des Justizprüfungsamts beim Hessischen Ministerium der Justiz
1997 bis 2017 Mitglied und 2008 bis 2017 Vorsitzende der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Ombudsfrau
Seit 1. September 2011