Tätigkeitsbericht 2016
Schlichtungsspruch 3
Zahlungsverkehr/ Kontoführung
Kontoführungsgebühren
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Einführung eines Entgelts von 3,90 € monatlich ab 1.11.2016 für die Führung eines sog. XY Kontos. Sie ist der Auffassung, dass gerade bei Beziehern von niedrigen Einkommen keine Kontoführungsgebühren berechnet werden sollten.
Die Beschwerde ist nicht begründet.
Der Standpunkt der Beschwerdeführerin ist gut nachzuvollziehen. Dennoch kann ich aus rechtlichen Gründen die Bank nicht zu kostenlosen Leistungen für die Beschwerdeführerin verpflichten. Einem privaten Unternehmen steht die Gestaltung seiner Tarife im Wesentlichen frei. Daher kommt auch eine Verpflichtung der Bank zur Rückerstattung der für beleghafte Überweisungen berechneten Entgelte nicht in Betracht.