Tätigkeitsbericht 2016
Schlichtungsspruch 2
Kreditgeschäft / Konsumentenkredit, Bearbeitungsentgelt
Rückforderung von Bearbeitungsentgelten
Die Bank zahlt an die Beschwerdeführer das streitige Bearbeitungsentgelt von 1.200 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Einbehalt des Entgelts zurück.
Die Parteien haben am 20./27.8.2013 einen Darlehensvertrag geschlossen, in dem ein Bearbeitungsentgelt in oben genannter Höhe in Rechnung gestellt wurde. Dessen Erstattung wird mit der Beschwerde verlangt. Die Bank lehnt dies ab. Wegen der Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Beschwerde ist begründet. Ich vermag der Beschwerdeerwiderung keine überzeugenden Rechtsgründe dafür zu entnehmen, dass der vorliegende Kreditvertrag, wie die Bank meint, nicht unter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen fallen sollte. Die Bezeichnung als „Bankdarlehen“ steht dem nicht entgegen, zumal dieses Darlehen ausdrücklich privaten Verwendungszwecken diente (Kauf eines Privatflugzeuges).
Der Kreditvertrag wurde auch ersichtlich in der Form eines Formularvertrags geschlossen. Dass der Kredit als solcher ausgehandelt wurde, ist unerheblich; so verhält es sich bei jedem Kredit. Entscheidend ist, ob hinsichtlich des Bearbeitungsentgelts eine Individualvereinbarung vorliegt. Das vermag ich den Unterlagen und auch dem insoweit unsubstantiierten Vortrag der Bank nicht zu entnehmen.