Tätigkeitsbericht 2016
Bürgschaften/Drittsicherheit
Mit nur 7 Schlichtungsanträgen (0,1 %) nahmen Meinungsverschiedenheiten zu Bürgschaften/Drittsicherheiten auch im Jahre 2016 nur einen marginalen Anteil am Gesamtaufkommen der Eingaben ein. Fast immer wehrten sich Kunden hierbei gegen die Inanspruchnahme aus einem Bürgschaftsvertrag. Oftmals sind diese Fälle jedoch unzulässig, weil der Bürge die Bürgschaftsverpflichtung nicht als Verbraucher eingegangen ist. Siehe dazu Schlichtungsspruch 8.