Tätigkeitsbericht 2016
Dr. Peter Frellesen
Das Schlichtungsverfahren eröffnet einen erfolgversprechenden Weg zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und ihrer Bank. Die Unabhängigkeit der Ombudsleute bietet Gewähr für eine unparteiische Beurteilung der Sach- und Rechtslage. Der Kunde kann daher sicher sein, dass wir seine Beschwerde sorgfältig prüfen und seinem Anliegen Rechnung tragen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und der zugrunde liegende Sachverhalt als hinreichend geklärt angesehen werden kann.
Kurzvita
Jahrgang
1949
Jura-Studium
1968 – 1972 in Hamburg, München und Frankfurt a.M.
Abschluss
1975 Zweite Juristische Staatsprüfung in Wiesbaden
1979 Promotion an der J.W.Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Tätigkeiten
1976 bis 1979 wiss. Assistent an der J.W.Goethe-Universität Frankfurt a.M.
1979 Richter beim Landgericht Frankfurt a.M.
1980 Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden (Justizprüfungsamt)
Ab 1984 Prüfer und sodann Vorsitzender von Prüfungsausschüssen in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Hessen
1985 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
2001 Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof; Mitglied des VIII. Zivilsenats
2002 bis 2009 auch Mitglied des Senats für Anwaltssachen des BGH
2009 bis 2014 stellvertretender Vorsitzender des VIII. Zivilsenats des BGH
Seit 2012 Dozent an der Frankfurt School of Finance and Management
Ombudsmann
Seit 1. April 2015