Tätigkeitsbericht 2016
Dr. Gerda Müller
Unsere hohen Eingangszahlen zeigen, dass die Bankkunden häufig das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn sie Ärger mit der Bank haben. Hier gilt nicht der Satz, dass guter Rat teuer ist – vielmehr ist er nicht nur kostenlos, sondern oft eine echte Hilfe, weil unsere Schlichtungssprüche bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 € für die Banken bindend sind. Freilich können wir nicht immer helfen, wenn etwa der Sachverhalt streitig ist und sich nur mit einer Beweisaufnahme klären lässt, wie wir sie nicht durchführen können. Aber dann kommt ein Vergleichsvorschlag in Betracht und dieser kann zu einer gütlichen Lösung führen.
Kurzvita
Jahrgang
1944
Jura-Studium
1963 bis 1967 in Würzburg und Heidelberg
Abschluss
1970 Zweite Juristische Staatsprüfung in Düsseldorf
1972 Promotion
Tätigkeiten
1971 bis 1977 Richterin beim Amts- und Landgericht Mannheim
1977 bis 1979 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
1979 Abordnung als Richterin zum OLG Hamm
1980 Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht
bis 1991 Tätigkeit in verschiedenen Senaten des OLG Hamm (FGG-Senat, Bausenat,
ab 1988 stellvertretende Vorsitzende im Senat für Anwalts- und Notarhaftung), daneben Mitglied des Justizprüfungsamts für die zweite Juristische Staatsprüfung
1991 Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, dort tätig im VI. Zivilsenat (zuständig für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Arzthaftung, Persönlichkeitsrecht)
2000 Ernennung zur Vorsitzenden Richterin (weiterhin VI. Zivilsenat)
2005 Ernennung zur Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs (weiterhin Vorsitzende des VI. Zivilsenats)
Ombudsfrau
Seit 1. August 2009