Detlef E. Stark
Ombudsmann seit 2024
„Das Schlichtungsverfahren bietet einen einfachen und kostengünstigen Weg, um in Streitigkeiten zwischen Kunden und der Bank einen gerechten Ausgleich zu erzielen.“
Kurzvita
Abschluss
1985 Zweite juristische Staatsprüfung (Hessen)
1982 - 1985 Referendariat beim Landgericht, Amtsgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main
1982 Erste juristische Staatsprüfung (Hessen)
1975 - 1982 Studium der Rechtswissenschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Justus-Liebig-Universität Gießen
Tätigkeiten
Seit März 2022 im Ruhestand
2017 - 2022 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dort Vorsitzender des 24. Zivilsenats mit dem Sitz in Darmstadt, zuständig u. a. für alle Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften aus dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt
2000 - 2017 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main, dort Vorsitzender der 1. und der 19. Zivilkammer, zuständig u. a. für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, sowie der 4. und der 16. Kammer für Handelssachen, zuständig u. a. für Verfahren nach dem Aktiengesetz
1996 - 2000 Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivil- und Familiensachen
1995 - 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 3. Zivilsenat
1993 - 1995 Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivil- und Familiensachen
1992 - 1993 Referatsleiter im Bereich Familienrecht, Zivilprozessrecht einschließlich Zwangsvollstreckung und Kostenrecht im Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin
1989 - 1992 Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus, Zivilsachen
1986 - 1989 Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus und dem Landgericht Frankfurt am Main, Zivil- und Strafsachen